SEPA DK 3.1

Zum 19. November 2017  tritt das neue DFÜ Abkommen in der Version 3.1 in Kraft.

dynamo Zahlungsverkehr

Die für den dynamo Zahlungsverkehr relevante Änderung sind die folgenden:

  • Anpassung der Dateistrukturen gemäß DFÜ Abkommen für Überweisungen (SEPA CT) und Lastschriften (SEPA DD)
  • Einbindung der Anforderungen aus der EU-Geldtransferverordnung („Geldwäsche-Gesetz“)

Um das Format SEPA DK 3.1 zu verwenden, ist eine Umstellung des Bankkontos in NAV erforderlich. Öffnen Sie hierzu die Bankkontokarte und ändern Sie im Abschnitt SEPA die Einstellung SEPA Version auf DK 3.1.
Eine Übertragung gemäß der neuen Spezifikationen ist grundsätzlich ab dem 20. November 2017, 08:00 Uhr möglich. Wir empfehlen aber, zuvor mit der jeweiligen Hausbank Rücksprache zu halten, da es erwartungsgemäß individuelle Übergangsfristen geben wird.

Weitere Informationen

dynamo Zahlungsverkehr: Release 20