Seit das IBAN Only Verfahren (ab SEPA-Version DK 2.7) für grenzüberschreitende Zahlungen einsetzbar ist, ist es nicht mehr notwendig, bei den Zahlungen eine BIC mitzugeben. Warum ist es dann trotzdem sinnvoll, zusätzlich zur IBAN die Bankleitzahlen und Kontonummern weiterhin zu pflegen?
Für eine bessere Kontrolle. Wenn Sie den dynamo Zahlungsverkehr einsetzen, dann haben Sie die Möglichkeit, die IBAN per Knopfdruck erzeugen zu lassen. Grundlage für die Berechnung sind Bankleitzahl und Kontonummer. Die IBAN setzt sich zusammen aus Ländercode (1. und 2. Stelle), Prüfziffer (3. und 4. Stelle), BLZ (5. bis 12. Stelle) und Kontonummer (13. bis 22. Stelle). Wenn Sie die IBAN des Kreditoren oder Debitoren vorliegen haben und diese in dem Bankkonto des Kreditoren oder Debitoren in NAV eintragen möchten, dann können Sie die 5. bis 12. Stelle der IBAN extrahieren und in das Feld BLZ eintragen. Ebenso verfahren Sie mit der Kontonummer (13. bis 22. Stelle). Die Anwendung berechnet daraus automatisch die IBAN, die Sie mit der Ihnen vorliegenden IBAN vergleichen können. Stimmen die Prüfziffern überein, dann ist die IBAN ohne Zweifel korrekt. Weichen die Prüfziffern voneinander ab, sollten Sie die Ihnen genannte IBAN nochmal überprüfen.
Zu beachten ist, dass einige Banken bei der Berechnung der IBAN Sonderregelungen nutzen, die von der vorgegebenen ISO-Norm abweichen. Daher sind Abweichungen von der durch NAV berechneten IBAN durchaus möglich.